06.04.2022 Inneres und Heimat — Antrag — hib 154/2022

Linke will Kommunen bei der Flüchtlings-Aufnahme stärken

Berlin: (hib/STO) „Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern schützen - Kommunen bei der Aufnahme stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/1330), der am Donnerstag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die direkten Kosten der Aufnahme von Geflüchteten für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen den Ländern beziehungsweise Kommunen zu erstatten und dies schnellstmöglich sicherzustellen.

Darüber hinaus sei eine wirksame Beteiligung an indirekten und infrastrukturellen Kosten der Aufnahme erforderlich, heißt es in dem Antrag weiter. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion für ausreichende Deutsch-Sprachkurse und eine vereinfachte Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sorgen, um eine schnelle Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;

Zugleich wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, bei der Schutzgewährung nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes („Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“) keine Unterscheidung nach Herkunft und Status zu machen. Auch Geflüchtete ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die nicht nur kurzfristig in der Ukraine lebten, müssten in den Schutz mit einbezogen werden.

Darüber hinaus plädiert die Fraktion unter anderem dafür, ein Schutzangebot für russische und belarussische Deserteure, Kriegsdienstverweigerer und Menschenrechtsaktivisten auszusprechen und ihnen humanitäre Visa für eine sichere Einreise sowie einen Flüchtlings- oder einen anderen sicheren Aufenthaltsstatus zu erteilen. Zudem soll sich die Bundesregierung dem Antrag zufolge dafür einsetzen, „dass wehrpflichtige Männer nicht an der Flucht aus der Ukraine gehindert werden“.

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