Erbschaft des Ehepaars Hempel an die Bundesrepublik
Berlin: (hib/AW) Die Erbschaft des Ehepaars Hubertus und Elisabeth Hempel im Jahr 1969 an die Bundesrepublik Deutschland betrug rund 4,18 Millionen D-Mark. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1182) auf eine Kleine Anfrage (20/884) mit. Die Erbschaft sei mit der Auflage verbunden gewesen, diese in freiem Ermessen im Interesse der Angehörigen der Fallschirmjägertruppe einzusetzen. Die Erbschaft werde als Sondervermögen des Bundeswehrsozialwerkes verwaltet und ausschließlich zur Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke im Sinne des Abgabenverordnung, zum Beispiel für Familienerholungen, Eltern-Kind-Kuren, Unterstützung von Soldaten bei Sportveranstaltungen und Maßnahmen zur Völkerverständigung mit internationalen Streitkräften, verwendet.
Nach Angaben der Bundesregierung liegt keine wissenschaftliche Biografie über das Ehepaar Hempel vor. Wissenschaftlich nicht überprüfbar sei eine Abhandlung von 1991, nach der Hubertus Hempel während der nationalsozialistischen Diktatur als Bauunternehmer Kontakte zum damaligen Reichsluftfahrtministerium beziehungsweise dem späteren Oberkommando der Luftwaffe, dem die Fallschirmtruppe der Wehrmacht unterstand, hatte. Dies soll ursächlich für das Testament des Ehepaars gewesen sein.