06.04.2022 Petitionen — Ausschuss — hib 155/2022

Verpflichtung zur Bereitstellung von Fahrzeugersatzteilen

Berlin: (hib/HAU) Fahrzeughersteller sollten nach Auffassung einer Mehrheit im Petitionsausschuss verpflichtet werden, eine ausreichende Menge an Ersatzteilen über den Zeitraum der gewöhnlichen Lebensdauer eines Fahrzeugs vorzuhalten. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen, „soweit die Hersteller von Kraftfahrzeugen zu verpflichten sind, Ersatzteile in ausreichender Menge über den Zeitraum der gewöhnlichen Lebensdauer eines Fahrzeugs vorzuhalten“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“. Die Fraktionen von CDU/CSU und der AfD votierten gegen die Beschlussempfehlung.

Neben der genannten Forderung verlangt der Petent in seiner öffentlichen Eingabe auch eine Herstellerverpflichtung, diese Ersatzteile „innerhalb von vier Wochen zu liefern“. Zur Begründung heißt es in der Petition: Nach Angabe von Automobilclubs habe jeder dritte Autofahrer zur Ersatzteilversorgung schon einmal länger als zwei Wochen auf eine Ersatzteillieferung warten müssen. „In zehn Prozent der Fälle konnte überhaupt kein Ersatzteil geliefert werden.“

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss zunächst fest, „dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder hinsichtlich der zeitlichen Bevorratung noch der zeitnahen Lieferung von Ersatzteilen spezielle gesetzliche Verpflichtungen der Hersteller bestehen“. Im Bereich der Industrieprodukte müsse jedoch der Hersteller oder Händler wenigstens für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beziehungsweise der vertraglich zugesicherten Garantie ausreichend Ersatzteile bereithalten, um Nachbesserungen und Reparaturen ausführen zu können.

Zudem könne aus dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ gemäß Paragraf 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für den Zeitraum danach eine nachvertragliche Nebenpflicht hergeleitet. Dies gelte insbesondere für Produkte, die natürlichem Verschleiß unterliegen. Im Übrigen haben Hersteller und Händler aus Sicht des Ausschusses ein eigenes Interesse daran hat, ihre Kunden zu binden und so lange wie möglich mit Ersatzteilen beliefern zu können.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dort heißt es zur Thematik Ersatzteile: „Wir stellen den Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sicher. Herstellerinnen und Hersteller müssen während der üblichen Nutzungszeit Updates bereitstellen. Wir prüfen Lösungen zur Erleichterung der Nutzbarkeit solcher Geräte über die Nutzungszeit hinaus. Für langlebige Güter führen wir eine flexible Gewährleistungsdauer ein, die sich an der vom Hersteller oder der Herstellerin bestimmten jeweiligen Lebensdauer orientiert.“ Vor diesem Hintergrund sei eine Überweisung „zur Erwägung“ zu empfehlen, befindet die Ausschussmehrheit.

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