Teilnahme von Rechtsextremisten an Corona-Protesten
Berlin: (hib/STO) Die Beteiligung von Rechtsextremisten an Protesten gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/1242) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/914). Wie die Bundesregierung darin schreibt, ist das „coronakritische“ Personenpotential als äußerst heterogen zu bezeichnen. Es handele sich um ein „zersplittertes, fragmentiertes und disparates Protestmilieu, welches von Corona-Leugnern, Impfverweigerern, Verschwörungsmystikern, Esoterikern, rechtsextremistischen Personen bis hin zu Personen aus der bürgerlichen Mitte reicht“.
Zum jetzigen Zeitpunkt werde der Szene keine terroristische Ideologie und Ausrichtung zugeordnet, heißt es in der Antwort weiter. Danach ist das „coronakritische“ Personenpotential nicht grundsätzlich Gegenstand des gesetzlichen Beobachtungsauftrages des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Das BfV beobachte ausschließlich solche Personen beziehungsweise Personenzusammenschlüsse, die als extremistisch eingestuft werden.
Der Vorlage zufolge bemühen sich Rechtsextremisten seit dem Ausbruch der Pandemie um eine Instrumentalisierung des Themas. Dabei werde das Thema „Corona“ zur Steigerung der Anschlussfähigkeit und zur Agitation im öffentlichen Raum sowie zur Mobilisierung für Kundgebungen genutzt, führt die Bundesregierung ferner aus. Dessen ungeachtet könnten Themen, die wie die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung gesellschaftlich kontrovers diskutiert werden, „eine Emotionalisierung auch der rechtsextremistischen Szene nach sich ziehen, die eine Gewaltkomponente denkbar macht“. Hinweise auf die Entwicklung gewalttätiger oder gar terroristischer Aktivitäten im Bereich des Rechtsextremismus mit Bezug zur Corona-Pandemie oder über eine Vernetzung früherer rechtsterroristischer Akteure lägen derzeit nicht vor.