07.04.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 167/2022

Neues Förderprogramm für Effizienzhaus-Neubauten geplant

Berlin: (hib/EMU) Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung für energetische Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das geht aus einer Antwort (20/1226) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/921) der Fraktion der CDU/CSU hervor. Die BEG stehe wie andere Förderprogramme auch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, heißt es weiter in der Antwort.

Die Abgeordneten der Union hatten gefragt, wie mit den Antragstellern verfahren werden solle, die sich auf das Ende der Antragsfrist am 31. Januar 2022 eingestellt, ihren Antrag bis zum 24. Januar 2022 aber noch nicht gestellt hatten. Das Förderprogramm war von Seiten der Bundesregierung vorzeitig zum 24. Januar 2022 wegen fehlender Mittel gestoppt worden. Gleichwohl würden alle Anträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp eingegangen sind, nach den bis dahin gültigen Förderkonditionen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bearbeitet und bei vorliegender Förderwürdigkeit zugesagt, schreibt die Bundesregierung.

Zudem sei geplant, ein befristetes Förderprogramm für Effizienzhaus-40-Neubauten mit geänderten Bedingungen aufzulegen. So sollen die Fördersätze abgesenkt und ein begrenztes Budget eingeführt werden. Sei das Budget ausgeschöpft, werde diese Förderung eingestellt, heißt es dazu weiter. Die Einzelheiten würden aktuell erarbeitet.

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