07.04.2022 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 167/2022

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit thematisiert

Berlin: (hib/STO) „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Paragraf 28 Staatsangehörigkeitsgesetz“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/1295). Wie die Fraktion darin darlegt, verliert ein Deutscher die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er gemäß Paragraf 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) aufgrund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesverteidigungsministeriums oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates eintritt, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit trete nicht ein, „wenn der Deutsche hierdurch staatenlos werden würde oder einer der Ausnahmetatbestände nach Paragraf 28 Absatz 2 StAG eingreift“.

Wissen will die Fraktion unter anderem, in wie vielen Fällen ein Deutscher zu welchem Zeitpunkt seit dem 1. Januar 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit aus einem der genannten Gründe verloren hat.