Linksfraktion fordert Entschuldigung bei Transgender
Berlin: (hib/SAS) Der Bundestag solle sich bei transgeschlechtlichen Menschen und ihren Angehören entschuldigen. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag (20/1354). Ihnen sei „erhebliches Leid“ zugefügt worden und ihre Menschenrechte seien in „eklatanter Weise verletzt“ worden, schreiben die Abgeordneten.
Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingung, dass die Person „dauerhaft fortpflanzungsunfähig ist“ (§8 Absatz 1, Nr. 3 TSG) und der Zwang, die Ehe aufzulösen (§8 Absatz 1, Nr. 2 TSG).