14.04.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 176/2022

Hilfen für vom Hochwasser besonders betroffene Regionen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung unterstützt nach eigenen Angaben die von der Hochwasserkatastrophe vom vergangenen Sommer besonders betroffenen Regionen mit „schnellen und unbürokratischen Finanzhilfen“. Diese Soforthilfen und die längerfristig angelegten Aufbauhilfen dienten der zügigen Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie dem Wiederaufbau und auch der Überbrückung von Notlagen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1364) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1185).

Daneben hat die Bundesregierung den Angaben zufolge Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds beantragt. Zusätzliche finanzielle Entschädigungen seien nicht geplant, heißt es in der Vorlage zur Frage nach solchen Entschädigungen auch für Schäden aufgrund von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe.

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