22.04.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 184/2022

Regierung zu Geschäftsaufgaben nach Verbot des Kükentötens

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat im Zusammenhang der Frage nach Geschäftsaufgaben aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Anfragen von Verbänden und Betrieben bekommen und beantwortet. Bei den Kontakten handelte es sich um Verbände innerhalb der Geflügelwirtschaft sowie einzelne Unternehmen, die Brütereien betreiben und/oder Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei entwickeln beziehungsweise vertreiben. Das geht aus der Antwort (20/1435) der Bundesregierung auf eine Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage (20/1233) der AfD-Fraktion zu Geschäftsaufgaben im Zusammenhang mit dem Verbot des Kükentötens hervor.

Wie die Regierung weiter ausführt, hatten die Anfragen folgende Schwerpunkte: Sachstand der Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei vor dem siebten Bebrütungstag und Forderungen nach einer Änderung der ab dem 1. Januar 2024 geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Geschlechtsbestimmung; Verfahren zur Tötung von Embryonen im Brut-Ei und Klärung diesbezüglicher rechtlicher Fragen; Möglichkeiten der Unterstützung von Brütereien bei der Einführung der Geschlechtsbestimmung sowie Aufzucht der männlichen Küken („Bruderhähne“) und Einsatz von „Zweinutzungshühnern“ als weitere Alternativen zur Einhaltung des Kükentöten-Verbots,einschließlich Forderungen nach diesbezüglicher Rechtsetzung.

Zusammenfassend heißt es am Ende der Regierungsantwort: Der Kontakt mit den Verbänden und Unternehmen stellt eine Ergänzung der Erkenntnisse der Bundesregierung dar, welche sich aus dem ursprünglichen Gesetzesentwurf und den diesbezüglichen Stellungnahmen ergeben

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