AfD-Antrag für „Steuertarif auf Rädern“ abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion (20/698) abgelehnt, in dem verlangt wird, den Einkommensteuertarif jährlich zu Beginn eines jeden Veranlagungszeitraums an die Entwicklung der Verbraucherpreise anzupassen. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung stimmte nur die AfD-Fraktion für den Antrag, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Die AfD-Fraktion hatte die Einführung eines sogenannten „Tarifs auf Rädern“ als unbedingt notwendig bezeichnet, da nur eine Indexierung eine regelmäßige steuerliche Antwort auf die steigende Inflation geben könne. Die im Zweiten Familienentlastungsgesetz vorgenommene Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für den Veranlagungszeitraum 2021 um 1,5 Prozent und für 2022 um weitere 1,5 Prozent beruhe auf inzwischen völlig überholten Inflationsprognosen. Das Statistische Bundesamt weise für das Jahr 2021 eine Inflation in Höhe von 3,1 Prozent aus. Würde die Bundesregierung den Anstieg der Inflation durch ein neues Steuergesetz ausgleichen, bedeutete dies eine Entlastung der Steuerzahler um 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2022.
In der Aussprache verwies die SPD-Fraktion auf das Steuerentlastungsgesetz, mit dem ein Teil der kalten Progression ausgeglichen werde. Einen Automatismus wie von der AfD-Fraktion gefordert lehne die SPD-Fraktion ab. Die CDU/CSU-Fraktion widersprach den Angaben der SPD-Fraktion. Das Steuerentlastungsgesetz sei bei weitem nicht ausreichend, um die kalte Progression entscheidend zu verringern. Die Einführung eines Automatismus sei aber der falsche Weg. Das Parlament solle stets über den Ausgleich der kalten Progression entscheiden.
Wie die SPD-Fraktion verwies auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf, dass durch das Steuerentlastungsgesetz große Teile der kalten Progression ausgeglichen würden. Ein Automatismus werde auch abgelehnt, weil dadurch die Hoheit des Parlaments über den Haushalt eingeschränkt werden würde.
Die FDP-Fraktion erinnerte an die Selbstverpflichtung des Parlaments, dass die Wirkungen der kalten Progression über den Progressionsbericht ausgeglichen werden würden. Das sei im letzten Jahr zu wenig gewesen, so dass es jetzt im Steuerentlastungsgesetz weitere Maßnahmen gebe. Im Rahmen des nächsten Berichts werde die Koalition für einen fairen Ausgleich der Inflationswirkungen sorgen.
Die AfD-Fraktion verwies auf die jüngste Anhörung des Ausschusses, in der Experten vor einer Stauchung des Tarifs gewarnt hätten. Werde nur der Grundfreibetrag angehoben, komme es zu Steuererhöhungen in den verschiedenen Zonen des Einkommensteuertarifs, begründete die AfD-Fraktion die Notwendigkeit eines „Tarifs auf Rädern“.
Die Fraktion Die Linke lehnte den „Tarif auf Rädern“ ab, weil damit die hohen Einkommen am stärksten profitieren würden. Dies sei nicht zielführend. Außerdem sei mit nur schwer kalkulierbaren Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen zu rechnen.