29.04.2022 Recht — Gesetzentwurf — hib 203/2022

Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat hat erneut den „Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens“ (20/1545) vorgelegt. Eine dem Bundestag Mitte August 2020 zugeleitet wortgleiche Vorlage (19/21611) war in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen.

Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor . Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.

Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und - unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache - einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.

Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungnahme skeptisch gegenüber dem Entwurf. Das Anliegen des Bundesrates sei nachvollziehbar und einzelne Vorschläge könnten möglicherweise dazu geeignet sein. „Insgesamt sind die vorgeschlagenen, teils erheblichen Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) jedoch aus Sicht der Bundesregierung nicht der richtige Weg“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

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