11.05.2022 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Antrag — hib 227/2022

Linke will „Verschleppung“ der Ausschussberatung verhindern

Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will die Frist für die Beratung von parlamentarischen Vorlagen im Bundestag konkretisieren. In einem Antrag (20/1735) verlangt sie eine entsprechende Ergänzung des Paragrafen 62 der Geschäftsordnung des Bundestages. Nach dem jetzigen Wortlaut können eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages zehn Sitzungswochen nach der Überweisung einer Vorlage zur Beratung an einen Ausschuss verlangen, dass der Ausschuss dem Bundestag über den Stand der Beratungen berichtet. Die Linke will nun, dass nach einer solchen Berichterstattung eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages verlangen können, dass der Ausschuss abschließend über die Vorlage entscheidet, sofern seit der Ausschussüberweisung 25 Sitzungswochen vergangen sind. Die Vorlage soll auf die nächste Tagesordnung des Ausschusses gesetzt werden müssen, eine nach der Geschäftsordnung mögliche Änderung der Tagesordnung will die Fraktion für dieses Verlangen ausschließen. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses sollten auf die nächste Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden müssen, wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Abgeordneten es für ihre Vorlage verlangen.

Die Fraktion hält diese Ergänzung für erforderlich, um im Einzelfall die „unsachgemäße Nichtbehandlung“ und „Verschleppung“ von Vorlagen im Ausschuss durch die jeweilige Parlamentsmehrheit zu verhindern und um das Gesetzesinitiativrecht aus der Mitte des Bundestages zu stärken.

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