18.05.2022 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 248/2022

Linke will Erleichterungen beim Bleiberecht

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf rasche Erleichterungen beim Bleiberecht für Ausländer. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (20/1851) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht und auf eine zügige Umsetzung entsprechender Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zielt.

Danach sollen gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende bereits nach einem drei- statt bisher vierjährigem Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. statt 21. Lebensjahr ein Bleiberecht erhalten können. Auch sieht der Gesetzentwurf vor, dass ein Bleiberecht „bei nachhaltiger Integration“ bereits nach sechs statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland bei Einzelpersonen und nach vier statt bislang sechs Jahren bei Familien möglich ist.

Ferner soll der Vorlage zufolge einer geduldeten Person eine einjährige „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ erteilt werden, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland lebte, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik bekennt und nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde.

Dabei sollen nach dem Willen der Fraktion Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthalts- oder dem Asylgesetz nur von ausländischen Staatsangehörigen begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben. Auch sollen dabei laut Gesetzentwurf „bei einer Gesamtwürdigung des Charakters und der Schwere der Straftat beziehungsweise des bisherigen Lebensverlaufs beziehungsweise der absehbaren Lebensperspektiven in Deutschland im Einzelfall weitere Ausnahmen gemacht werden können, wenn dies aus humanitären Gründen geboten ist“.

Die einjährigen Dauer dieser „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“ soll der Vorlage zufolge genutzt werden, „um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen zu können, insbesondere in Bezug auf Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung und zur Identität“.

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