Öffentliche Verwendung des Buchstabens Z
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/1927) die „öffentliche Verwendung des Buchstabens Z“. Unter Verweis auf die Debatte der vergangenen Wochen, ob die Verwendung des Buchstabens Z etwa als Unterstützung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine strafbar sein könnte, fragt die Fraktion die Bundesregierung unter anderem, ob sie „eine mögliche Strafbarkeit durch das Verwenden eines Z auf den Konferenzen der Justiz- und oder Innenminister mit den Ländern thematisiert [hat] oder beabsichtigt sie, dies zu tun“. Zudem erkundigen sich die Abgeordneten, ob sie „in dieser Wahlperiode eine gesetzliche Änderung in Bezug auf die öffentliche Verwendung des Buchstabens Z herbeizuführen [beabsichtigt] und wenn ja, welche ist das“.