Entscheidungen zu Waffenlieferungen an die Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Zur Entscheidung über die Lieferung von Panzerabwehrwaffen und Boden-Luft-Raketen an die Ukraine vom 26. Februar 2022 nimmt die Bundesregierung in der Antwort (20/1921) auf eine Kleine Anfrage (20/1457) der AfD-Fraktion Stellung.
Genehmigungsentscheidungen über die Ausfuhr von Kriegswaffen sowie bestimmte Hochwertgüter, die für die Ukraine zur Unterstützung bei ihrer legitimen Selbstverteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg bestimmt seien, würden derzeit regelmäßig auf Leitungsebene vom Bundeskanzleramt und den jeweils betroffenen Ressorts getroffen, schreibt die Bundesregierung. Dies entspreche der Dringlichkeit der aktuellen Lage. „Entsprechend wurden auch die Entscheidungen am 26. Februar 2022 auf Leitungsebene vom Bundeskanzleramt und den betroffenen Ressorts getroffen.“ Ebenso werde derzeit regelmäßig über Re-Exporte an die Ukraine durch das Bundeskanzleramt und die betroffenen Ressorts entschieden.
„Der Bundessicherheitsrat hat demgegenüber im Jahr 2022 bisher keine Genehmigungsentscheidungen zum Export von Rüstungsgütern getroffen“, heißt es in der Antwort weiter. Genehmigungsentscheidungen würden regelmäßig anschließend durch Erteilung einer entsprechenden, außenwirksamen Genehmigung umgesetzt. „Handelt es sich wie bei den zitierten Entscheidungen um Entscheidungen betreffend Kriegswaffen, so wird durch die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden zunächst die Genehmigung nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie anschließend die Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz beziehungsweise der Außenwirtschaftsverordnung erteilt.“