02.06.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 279/2022

Nutzung von Räumlichkeiten der Bundesregierung

Berlin: (hib/STO) Um eine etwaige Nutzung von Räumlichkeiten der Bundesregierung durch Bundestagsfraktionen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1986) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1713). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, welche Fraktionen und ihre Untergliederungen „seit dem Jahr 2017 die Räumlichkeiten der Bundesregierung für eigene Veranstaltungen genutzt“ haben und auf welcher rechtlichen Grundlage die Bundesregierung ihre Räumlichkeiten an die Fraktionen vermietet oder ihnen überlässt.

In der Antwort heißt es dazu, dass „eine Vermietung oder Überlassung von Räumlichkeiten der Bundesregierung an Fraktionen des Deutschen Bundestages im Sinne der Fragestellung“ nicht erfolgt. Unter „Räumlichkeiten der Bundesregierung“ werden dabei laut Vorlage die Liegenschaften des Bundeskanzleramtes, aller Bundesministerien, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung verstanden. „Die Abfrage wird dahingehend verstanden, dass Raumnutzungen im Rahmen von Koalitionsgesprächen/-verhandlungen nicht gemeint sind“, schreibt die Bundesregierung weiter. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, beziehen sich die Angaben auf den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 10. Mai 2022.

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