03.06.2022 Finanzen — Antwort — hib 283/2022

Keine Änderungen bei Veräußerungsgeschäften

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant keine Änderung der für private Veräußerungsgeschäfte geltenden Rechtslage. Dies teilt die Regierung in einer Antwort (20/1983) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1709) mit, die wissen wollte, ob die Bundesregierung an der einjährigen Spekulationsfrist bei Krypto-Werten weiter festhalten wolle.

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