Teilzeit im Freiwilligendienst
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung für den Arbeitsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem verweist sie auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und erläutert in einer Antwort (20/2177) auf eine Kleine Anfrage (20/1877) der Fraktion Die Linke auch das weitere Vorgehen für die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der Demokratie“. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention zusammengeführt und ressortübergreifend gebündelt werden. In diesem Rahmen würden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus angepasst und weiterentwickelt, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge soll dafür ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsebene eingerichtet werden, um die Ansätze strategisch zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Bundesinnenministerium. Eine ressortübergreifende Strategie soll Ende 2023 vorgelegt werden.
Zu den Planungen des Ministeriums gehört auch, in den Freiwilligendiensten die Teilzeitmöglichkeiten weiter zu verbessern. Bisher ist dafür ein Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Details zum Inhalt des Gesetzes liegen demnach noch nicht vor, es soll aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.