20.06.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 307/2022

Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Berlin: (hib/STO) Das geplante Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/2225) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1967). Wie die Fraktion darin schrieb, ist die Ablösung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen, die seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Ausgleichszahlungen für die im Zusammenhang mit den während des napoleonischen Zeitalters durchgeführten Enteignungen kirchlichen Besitzes erbracht werden, bereits seit dem Jahr 1919 Verfassungsauftrag.

Der Antwort zufolge verfolgt die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag das Ziel, „in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ zu schaffen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, seien vor der Ausarbeitung des Entwurfs unter anderem Gespräche mit den betroffenen Religionsgemeinschaften und Ländern zu führen.

„Die aus diesem Prozess resultierenden Erkenntnisse sollen in den Gesetzentwurf einfließen. Vorfestlegungen der Bundesregierung hinsichtlich einzelner Aspekte des Gesetzentwurfs bestehen nicht“, heißt es in der Vorlage weiter. Darin bejaht die Bundesregierung zugleich die Frage, ob sie beabsichtigt, dem Bundestag einen Entwurf für das Grundsätzegesetz noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode zur Abstimmung vorzulegen.

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