AfD fragt nach Notifizierungspflicht bei EU-Rechtsakten
Berlin: (hib/EMU) Über die Gründe für Notifizierungen erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/2323) bei der Bundesregierung. Die Abgeordneten wollen wissen, welche Rechtsakte in der 19. und 20. Wahlperiode einer Notifizierung unterzogen worden seien. Gefragt wird zudem, wie die Bundesregierung ermittle, welche Rechtsakte notifizierungspflichtig seien.
Unter Notifizierungspflicht versteht man laut der Anfrage eine drei- bis sechsmonatige Sperrzeit bei der Bearbeitung bestimmter binnenmarktrelevanten Rechtsakte in der Europäischen Union. In der Sperrzeit darf die Beschlussfassung über den Rechtsakt nicht zum Abschluss kommen. Die AfD-Fraktion fragt deshalb, welche Rechtsfolgen eventuell eingereichte Beschwerden für die Bundesrepublik Deutschland hätten.