30.06.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 339/2022

Regierung: Abhängigkeit von einzelnen Staaten minimieren

Berlin: (hib/EMU) Die Systematik des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, die ab dem 1. Januar 2023 beziehungsweise ab dem 1. Januar 2024 gelten soll, sieht keine „länderspezifische Klassifizierung“ vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/2415) auf eine Kleine Anfrage (20/2160) der AfD-Fraktion zum Handel mit Rohstoffen. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, ob das Königreich Katar nach Ansicht der Bundesregierung alle relevanten Rechts- und Sozialstandards erfülle, die es ermöglichten, Erdgas aus diesem Land zu beziehen. Die Bundesregierung antwortet weiter, dass die unternehmerischen Sorgfaltspflichten grundsätzlich auch auf den Gashandel anwendbar seien.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung bereit sei, auf die Einhaltung von Rechts- und Sozialstandards zu verzichten, um im Wettbewerb mit China den Zugang zu Handelsmärkten zurückzugewinnen, verweist diese auf die ausschließliche Zuständigkeit der EU im Bereich der Handelspolitik. Die Bundesregierung setze sich im Rahmen der EU für ein offenes, regelgebundenes Handelssystem mit der Welthandelsorganisation in dessen Zentrum ein. Weiter heißt es: „Zur Erschließung neuer Märkte verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus eine ehrgeizige bilaterale Handelspolitik mit hohen Nachhaltigkeits- und Sozialstandards.“

Etwaige Abhängigkeiten von „offen intoleranten Staaten“, wie die AfD-Fraktion es bezeichnet, wolle die Bundesregierung „minimieren“. Deswegen setze man sich insbesondere für eine Diversifizierung der Handelsbeziehungen ein, unter anderem durch „eine ehrgeizige bilaterale Handelspolitik mit hohen Nachhaltigkeits- und Sozialstandards“.

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