14.07.2022 Recht — Gesetzentwurf — hib 369/2022

Nichtannahmebeschlüsse sollen begründet werden

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert die Einführung einer Begründungspflicht für die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (20/2763) vorgelegt, der den Paragrafen 93d Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wie folgt neu fassen soll: „Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf einer Begründung. Es genügt, die für die Nichtannahme im konkreten Sachverhalt wesentlichen Punkte darzulegen. Sie ist zu veröffentlichen.“ Aktuell heißt es im Gesetzestext: „Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.“

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass sich das Gericht mangels Begründung der Nichtannahme „jeglicher öffentlicher Kontrolle“ entziehe. „Das Bundesverfassungsgericht sollte im eigenen Interesse nachvollziehbar machen, ob die Gründe für die Nichtannahmebeschlüsse mit anderen Urteilen oder auch vergleichbaren Klageabweisungen konform gehen. Im Gegenteil entledigt es sich jedoch aufgrund der fehlenden Begründungspflicht jedem Rechtfertigungsdruck. Angesichts der höchst- und letztinstanzlichen Position des Bundesverfassungsgerichtes im deutschen Verfassungsgefüge ist es angehalten, sich im besonderen Maße zu rechtfertigen“, argumentiert die Fraktion.

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