11.08.2022 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 405/2022

BMZ hat seit 2010 neun privatrechtliche Stiftungen gegründet

Berlin: (hib/VOM) Im Zeitraum von 2010 bis 2021 sind neun privatrechtliche Stiftungen im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gegründet worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2993) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2616) mit. In den jeweiligen Satzungen sei im Stiftungszweck die entwicklungspolitische Zielsetzung der Stiftung enthalten. Wesentliche Bestandteile der Stiftungssatzungen seien daneben die Rechtsform, die Stiftungsorgane und deren Aufgaben sowie Anforderungen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Das BMZ und die staatliche KfW-Bank nominierten Mandatsträgerinnen oder Mandatsträger, die ein persönliches Mandat in der Regel im Aufsichtsgremium, meist dem Kuratorium, wahrnehmen und der Stiftungssatzung verpflichtet seien, so die Regierung. Weitere privatrechtliche Stiftungen seien nicht in Planung oder Gründung, heißt es.

Bei den neun Stiftungen handelt es sich den Angaben zufolge um den Caribbean Diversity Fund mit Sitz in Großbritannien (Charitable Company limited by Guarantee, gegründet 2012, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 45 Millionen Euro), die Afghan Credit Guarantee Foundation mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2014, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 14,85 Millionen Euro einschließlich 4,2 Millionen Euro für das Vorgängervorhaben Kredit- und Garantiefonds Afghanistan), Prespa Ohrid Nature Trust mit Sitz in Hessen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2015, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 62 Millionen Euro), Geothermal Development Facility Latin America Foundation mit Sitz in Mauritius (Stiftung nach mauritischem Recht, gegründet 2016, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 7,7 Millionen Euro), Blue Action Fund mit Sitz in Hessen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2016, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 104,78 Millionen Euro), Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima mit Sitz in Hessen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2020, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 16,33 Millionen Euro), Internationaler Naturerbefonds (Legacy Landscapes Fund) mit Sitz in Hessen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2020, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 182,5 Millionen Euro), G5 Sahel-Fazilität mit Sitz in Hessen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, gegründet 2021, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 25 Millionen Euro) und Clean Energy and Energy Inclusion mit Sitz in den Niederlanden (Stiftung nach niederländischem Recht, gegründet 2021, ausgezahlte Haushaltsmittel bis Ende 2021: 35 Millionen Euro).

Wie es in der Antwort weiter heißt, schließt die KfW mit den Stiftungen Finanzierungsverträge auf Grundlage des Generalvertrags zwischen der Bundesregierung und der KfW und den Leitlinien für die Finanzielle und Technische Zusammenarbeit. Die KfW prüfe die voraussichtlichen Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten auf entwicklungspolitische Angemessenheit und berücksichtige dabei die Stiftungsaktivitäten und den prognostizierten Projektverlauf.

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