19.08.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 417/2022

Ceta: Regierung rechtfertigt Frist für Verbändebeteiligung

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hält die gesetzte Frist von einem Arbeitstag bei der Anhörung von Verbänden zum Ceta-Gesetzentwurf für angemessen. Das geht aus einer Antwort (20/3107) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2909) zum „Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ hervor.

Ziel sei es gewesen, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause zu beschließen, betont die Bundesregierung darin. Dieser habe nur aus zwei kurzen Artikeln bestanden. Die konkreten Inhalte des Abkommens seien zudem bereits seit circa acht Jahren „Gegenstand intensivster öffentlicher Konsultationen, Analysen, Diskussionen sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen“ und hätten seit fast sechs Jahren unverändert festgestanden.

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