24.08.2022 Verkehr — Antwort — hib 424/2022

Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung

Berlin: (hib/HAU) Bewerber für eine Ausbildung zum Seelotsen müssen laut Bundesregierung ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Fachrichtung Nautik mit dem Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier oder ein Befähigungszeugnis zum Kapitän nachweisen. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/3118) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2940) hervor.

Die Zuverlässigkeit der Seelotsen werde durch den Nachweis des polizeilichen Führungszeugnisses überprüft, heißt es weiter. Außerdem würden entsprechende psychologische Testverfahren zu Einstellungen und Verhalten im psychologischen Eignungstest für Seelotsenbewerberinnen und -bewerber durchgeführt.

Die Bundesregierung geht auch auf Fragen zur Novellierung des Seelotsengesetzes ein, mit der die Zugangsvoraussetzungen für die Seelotsen-Ausbildung angepasst wurden. In der Antwort heißt es dazu: Dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes hätten umfangreiche Untersuchungen und Beratungen in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der damaligen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, der Bundeslotsenkammer und der Lotsenbrüderschaften zugrunde gelegen. Diese Arbeitsgruppe habe das Konzept entwickelt, das durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes umgesetzt wurde. „Die Arbeitsgruppe hat die denkbaren Szenarien untersucht, die Folgen der Szenarien bewertet und alle Fragen des künftigen Auswahlverfahrens, der Finanzierung und der geltenden Regularien geprüft“, schreibt die Bundesregierung.

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