Regierung: Zahlungen für Kongo-Nationalpark ausgesetzt
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist am 27. Januar 2022 über Vorwürfe informiert worden, dass es im Kahuzi-Biega-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo zu Menschenrechtsverletzungen an der indigenen Bevölkerung gekommen sei. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/3200) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/3058) mit. Die Fraktion hatte auf Berichte verwiesen, wonach Parkwächter im Zeitraum von 2018 bis 2021 Angehörige der dort ansässigen indigenen Batwa vergewaltigt und getötet haben sollen. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat die Bundesregierung daraufhin ihre Zahlungen an das kongolesische Institut für Naturschutz ausgesetzt und den kongolesischen Partnern gegenüber „öffentlich und unmissverständlich“ die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, Menschenrechte einzuhalten. Dem deutschen Botschafter, der den Nationalpark im August 2021 besuchte, seien erneute Gewaltvorfälle im Juli 2021 zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesen, betont die Bundesregierung. Hinweise auf Auseinandersetzungen, die sich im Parkgebiet um Kalehe ereignet hätten, seien dem Botschafter nicht zur Kenntnis gebracht worden.
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die eingesetzte Untersuchungskommission für den Kahuzi-Biega-Nationalpark mit 18.000 US-Dollar logistisch unterstützt. Zudem sei ein unabhängiger Experte finanziert worden. Da es sich um einen privatwirtschaftlichen Vertrag handele, könnten diese Kosten nicht offengelegt werden. Die Parkwächter erhielten zusätzlich zum staatlichen Gehalt leistungsbezogene Prämienzahlungen, auch mit Unterstützung der Bundesregierung.
Die Gesamthöhe der Zahlungen zugunsten des Kahuzi-Biega-Nationalparks habe zwischen Mai 2019 und Dezember 2021 rund 3,85 Millionen Euro betragen. In diesem Jahr sei noch kein Geld geflossen, weil die Zahlungen aufgrund der Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt worden seien. Diese sogenannten „Brückenzahlungen“ bis Ende 2021 enthielten Basiszahlungen für die Angestellten und ihre Familien zum Ausgleich von sozialen Härten, Zahlungen für Gesundheits- und soziale Sicherungskosten der Angestellten und ihrer Familien sowie Zahlungen zugunsten von Anrainergemeinden des Nationalparks, heißt es in der Antwort.
Für eine Wiederaufnahme solcher „Brückenzahlungen“ aus Mitteln der deutschen Finanziellen Zusammenarbeit zu einem späteren Zeitpunkt wäre eine Einzelgenehmigung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erforderlich, schreibt die Bundesregierung. Sie betont, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit gehe gemeinsam mit anderen Gebern im Kongobecken den „langen und schwierigen Weg“, das Management des Schutzgebiets unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung effektiver und gerechter zu machen.