Zugunglück bei Burgrain (Bayern): Kein Gleislagefehler
Berlin: (hib/HAU) Auf dem Teilstück der Bahnstrecke zwischen Garmisch-Partenkirchen und München, auf dem es am 3. Juni 2022 zu einem schweren Zugunglück kam, lag nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) „mit letzter Messung vom 19. April 2022 kein Gleislagefehler vor“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/3228) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2949) hervor. Die Abgeordneten hatten in ihrer Anfrage auf Medienberichte verwiesen, wonach bereits wenige Stunden nach dem Unglück bekannt geworden sei, dass sich die Unglücksstelle auf einer Teilstrecke befinde, die einen sogenannten Gleislagefehler aufweisen würde.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, werden laut DB AG etwaige Abweichungen vom Sollzustand der Infrastruktur „gemäß der im Regelwerk festgesetzten Fristen eingeplant und beseitigt“. Alle Aufzeichnungen zu festgestellten Abweichungen und deren Beseitigung habe die DB AG an die zum Zugunglück in Burgrain ermittelnden Behörden zur weiteren Untersuchung übergeben.