20.09.2022 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 461/2022

Passbeschaffung bei Flüchtlinge aus Syrien thematisiert

Berlin: (hib/STO) Die „Zumutbarkeit der Passbeschaffung für Geflüchtete aus Syrien“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3414). Darin schreibt die Fraktion, dass in Deutschland lebende syrische Staatsangehörige von den Behörden teilweise zur Beschaffung von Ausweispapieren und Pässen bei der Botschaft der Arabischen Republik Syrien aufgefordert würden. Dies betreffe in erster Linie Personen mit subsidiärem Schutzstatus sowie Personen, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, und manche Familienangehörige von Schutzberechtigten. Da bei diesen Gruppen nicht von einer individuellen Verfolgung ausgegangen werde, müssten sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht syrische Pässe beschaffen beziehungsweise verlängern lassen, sofern nicht im Einzelfall festgestellt werde, dass dies unzumutbar ist.

Wie es in der Vorlage ferner heißt, berichteten Betroffene von unzumutbaren Bedingungen und insbesondere hohen Kosten für die Ausstellung neuer syrischer Papiere. „Die syrische Botschaft fordere zum Teil rund 400 Euro für einen nur zwei Jahre gültigen Pass“, führt die Fraktion dazu weiter aus. Wissen will sie, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten beziehungsweise Gebühren hat, die aktuell von der syrischen Botschaft in Berlin für die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses oder den Ersatz eines abgelaufenen, beschädigten oder verlorenen Reisepasses erhoben werden. Auch fragt sie unter anderem, wie viele subsidiär schutzberechtigte syrische Staatsangehörige sowie solche mit Abschiebeverbot nach Paragraf 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes oder syrische Familienangehörige von Schutzberechtigten aktuell im Ausländerzentralregister erfasst sind, denen ein Reisepass für Ausländer ausgestellt wurde beziehungsweise die über einen syrischen Reisepass oder keines dieser Dokumente verfügen.

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