Beteiligung des Bundes an der Beseitigung von Kampfmitteln
Berlin: (hib/AW) Der Bund hat in der 19. Legislaturperiode (Oktober 2017 bis Oktober 2021) 23,56 Millionen Euro an die Bundesländer für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs auf nicht bundeseigenen Liegenschaften ausgezahlt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3475) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2890) mit. In der laufenden Legislaturperiode seien bislang 7,01 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelrückständen nach Artikel 30 und Artikel 83 Grundgesetz prinzipiell in der Verantwortung der Länder liegt. Auch die Finanzierung sei nach Artikel 104 Grundgesetz Sache der Länder. Gemäß Artikel 120 Grundgesetz erstatte der Bund den Ländern die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, wenn von den Kampfmitteln eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen ausgeht und es sich um Kampfmittel des Deutschen Reichs handelt. Bei Räumungen auf bundeseigenen Liegenschaften erstatte der Bund die Kosten für die Beseitigung aller Kampfmittel ohne eine Differenzierung nach Herkunft. Darüber hinaus übernehme der Bund grundsätzlich diejenigen Kosten, die durch die Beseitigung chemischer Kampfmittel der früheren Besatzungsmächte in Deutschland verursacht werden. Unabhängig von diesen Regelungen habe der Haushaltsausschuss des Bundestages im November 2015 beschlossen, dass der Bund den Ländern einmalig und freiwillig in den Jahren 2016 bis 2019 bis zu 50 Prozent der Kosten für die Suche und Beseitigung von Kampfmitteln der alliierten Streitkräfte während des Zweiten Weltkrieges auf nicht bundeseigenen Liegenschaften in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro erstattet. Diese Frist sei durch den Haushaltsausschuss 2018 und 2020 um jeweils zwei Jahre verlängert worden, um die bis bislang noch nicht abgerufenen Gelder auszuschöpfen.