30.09.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 507/2022

Keine einheitliche Definition bei „Regionalfenstern“ geplant

Berlin: (hib/NKI) Im Zusammenhang mit einheitlichen und flächendeckenden Kennzeichnungen regionaler Lebensmittel ist keine Vereinheitlichung der Regionsdefinition beim sogenannten Regionalfenster geplant. Es liegen auch keine konkreten Zahlen unterschiedlicher Definitionen von Regionalität beim Regionalfenster vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3601) auf eine Kleine Anfrage (20/3327) der CDU/CSU-Fraktion.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, sei das Regionalfenster ein eigenständiges, privatwirtschaftlich organisiertes Kennzeichnungssystem, dessen konzeptionelle Weiterentwicklung das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lediglich in beratender Funktion im Rahmen eines Beirates des Regionalfensters begleite.

Über die bestehenden Vorgaben hinaus sei eine Vereinheitlichung der Regionsdefinition beim Regionalfenster nicht geplant. Anhand der transparenten Angaben im Regionalfenster sei es Verbrauchern möglich, selbst zu entscheiden, ob der Grad der Regionalität des jeweiligen Produktes den individuellen Ansprüchen genüge. Die für die einzelnen Produkte gewählte Regionsangabe müsse transparent, verständlich und für Verbraucher nachvollziehbar sein. Sie sei für Verbraucher bei jedem gekennzeichneten Produkt somit unmittelbar erkennbar.

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