Aufarbeitung des verkürzten Genesenenstatus
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (20/3560) auf eine Kleine Anfrage (20/3206) der CDU/CSU-Fraktion erneut geschildert, wie es im Januar 2022 zur Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate gekommen ist. Die Entscheidung wurde damals durch eine Veröffentlichung auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI) bekannt gemacht.
Die Abstimmung der fachlichen Vorgaben des RKI für Covid-19-Genesenennachweise entsprechend der Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2022 sei angesichts des hohen Zeitdrucks konzentriert und konstruktiv verlaufen, heißt es in der Antwort. Informationen zur Verkürzung des Genesenenstatus hätten jedoch zur fraglichen Zeit den Minister nicht erreicht.