CDU/CSU will Zwei-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/4046) vorgelegt, mit dem für Wahlen zum Europäischen Parlament eine Zwei-Prozent-Sperrklausel eingeführt werden soll. Wie die Fraktion darin ausführt, ist Deutschland mit Inkrafttreten eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom Juli 2018 zur Änderung des EU-Wahlakts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europaparlaments verpflichtet, eine Mindestschwelle für die Sitzvergabe von nicht weniger als zwei Prozent festzulegen.
Der Entwurf sieht vor, dass bei der Verteilung der in der Bundesrepublik zu vergebenden Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens zwei Prozent der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit soll das deutsche Europawahlrecht ab Inkrafttreten des geänderten EU-Wahlakts den verbindlichen unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden.