24.10.2022 Bundestagsnachrichten — Kleine Anfrage — hib 595/2022

AfD fragt nach Löschung von der Webseite der Bundesregierung

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion nimmt in ihrer Kleinen Anfrage (20/4023) erneut Bezug auf einen Medienbericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Kleine Anfrage sei zugleich eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung (20/2837) auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD (20/2710) und zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des AfD-Abgeordneten Christian Wirth (20/2692), ob die Bundesregierung einen Hinweis aus den Reihen des Bundesverfassungsgerichs zur „Lösung der inkriminierten Textpassage von den Webseiten der Bundesregierung“ erhalten hat.

Hintergrund ist laut AfD-Fraktion eine Aussage der ehemaligen Bundeskanzlerin zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Die AfD hatte in der früheren Anfrage auf einen „Bild“-Bericht verwiesen, wonach „ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ der Grund dafür gewesen sei, dass die entsprechende Aussage von der Webseite der Bundesregierung gelöscht worden sei. Damit habe sich der von AfD angestrengte Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erledigt gehabt. Die AfD will nun wissen, welche Person die „Entscheidung, die Mitschrift zu entfernen“ , traf und welche Person gegebenenfalls eine Empfehlung dazu abgab. Sie fragt zudem, ob diese Entscheidung oder Empfehlung in Kenntnis des „dezenten Hinweises aus den Reihen des Gerichts“ getroffen worden sei.

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