26.10.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 602/2022

Keine Erkenntnisse über Streumunition-Einsatz durch Ukraine

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Einsatz von Streumunition durch die ukrainischen Streitkräfte bei der Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine vor. Die erhobenen Vorwürfe in den einschlägigen sozialen Medien halte sie für nicht für glaubwürdig, schreibt sie in einer Antwort (20/4132) auf eine Kleine Anfrage (20/3608) der AfD-Fraktion. Sie sehe sich deshalb nicht veranlasst, weitere Schritte zu unternehmen, um den Vorwürfen nachzugehen.

Diese Ukraine sei kein Vertragsstaat des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen), sodass ihr der Einsatz von Streumunition nicht grundsätzlich völkerrechtlich verboten sei, erklärt die Bundesregierung weiter. Sie müsse jedoch die allgemeingültigen Regeln des humanitären Völkerrechts einhalten.

Zu einem möglichen Einsatz von Streumunition durch die russischen Streitkräfte lägen der Bundesregierung ebenfalls keine über die in den Medien veröffentlichten Informationen vor, heißt es in der Antwort weiter. Ausweislich der Medienberichte verstoße die Russische Föderation im Rahmen ihres Angriffskrieges gegen die Ukraine jedoch „in eklatanter Weise gegen das humanitäre Völkerrecht“, betont sie.

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