31.10.2022 Wirtschaft — Antwort — hib 608/2022

Verfahrenserleichterungen für Waffenexporte an die Ukraine

Berlin: (hib/EMU) Um die Abwicklung bestimmter Lieferungen in die Ukraine zu beschleunigen, hat die Bundesregierung gezielte Verfahrenserleichterungen geschaffen. Das geht aus einer Antwort (20/4104) auf eine Kleine Anfrage (20/3382) der AfD-Fraktion hervor. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) habe für Ausfuhren bestimmter Schutzausrüstung eine Allgemeine Genehmigung erlassen.

Auf die Frage der Abgeordneten, welche Genehmigungsentscheidungen für Waffenexporte beziehungsweise Waffenreexporte an die Ukraine auf Leitungsebene vom Bundeskanzleramt und den jeweils betroffenen Ressorts getroffen worden seien, heißt es: „Alle Verfahrensvereinfachungen und -vorgaben für das Bafa zu Rüstungsgütergenehmigungen für die Ukraine beruhen auf der Billigung der grundsätzlichen Genehmigungslinien durch die Leitungsebenen des Bundeskanzleramts und der zuständigen Ressorts.“

Die Bundesregierung schreibt in der Antwort zudem, dass ein Dringlichkeit der besonderen Situation angemessenes Entscheidungsverfahren etabliert worden sei. Daran beteiligt seien das Bundeskanzleramt und die Ressorts, deren Bundesministerinnen und Bundesminister die Mitglieder des Bundessicherheitsrates stellten.

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