Kontakte der Gas- und Energiewirtschaft zur Bundesregierung
Berlin: (hib/EMU) Die Beantwortung der Anfrage nach Kontakten der Gas- und Energiewirtschaft zur Bundesregierung sei aufgrund des zeitlichen Aufwands „unzumutbar“. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3927) auf eine Kleine Anfrage (20/3365) der Fraktion Die Linke: „Das parlamentarische Informations- und Auskunftsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Beibringung der erbetenen Informationen.“
Die Abgeordneten hatten gefragt, an welchen Veranstaltungen, Konferenzen, Sitzungen, Beratungen, Gesprächen, Dienstreisen der Bundesregierung oder der Bundesministerien seit Beginn der 20. Legislaturperiode Vertreterinnen oder Vertreter der Gas- und Energiewirtschaft oder der energiewirtschaftlichen Lobbyverbände teilgenommen hätten. Speziell geht die Anfrage auf bestimmte Unternehmen ein und fordert auch Angaben zu „allen weiteren im Branchenverzeichnis genannten Unternehmen“.
Für die Beantwortung dieser Frage müssten laut Bundesregierung Daten aus 6.142 Energieunternehmen, fünf Verbänden aus der Gaswirtschaft und dem Umweltschutz und 15 Bundesministerien herangezogen werden.
Die Antwort auf die Frage der Fraktion, welche weiteren dienstlichen Kontakte (Telefonate, Gespräche, Treffen, schriftlicher Austausch) Mitglieder der Bundesregierung oder der Leitungsebenen der Bundesministerien seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Energiewirtschaft hatten, beantwortet die Bundesregierung tabellarisch im Anhang der Antwort.