03.11.2022 Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 615/2022

Regierung lehnt Änderungen an Energie-Herkunfts-Gesetz ab

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung lehnt vom Bundesrat gewünschte Änderungen am Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und - Abrechnungsverordnung (20/3870) weitgehend ab. Das geht aus der als Unterrichtung (20/4231) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates hervor.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, im Artikel 1 (§ 2 Nummer 4 HkNRG) nach dem Wort „Energien“ die Wörter „oder unvermeidbarer Abwärme“ einzufügen und das damit begründet, dass ein Herkunftsnachweis auch für klimaneutrale Wärme/Kälte aus unvermeidbarer Abwärme ausgestellt werden können sollte, um Verbrauchern zu ermöglichen, eine bewusste Entscheidung für nachhaltigen Konsum zu treffen, wodurch Treibhausgasemissionen eingespart werden können. Auch die Entscheidung für Wärme aus unvermeidbarer Abwärme sei eine nachhaltige, energieeffiziente und klimaneutrale Möglichkeit der Wärmeversorgung.

Außerdem wünschte der Bundesrat in Artikel 1 (§ 3 Absatz 6 Satz 2 - neu - HkNRG) den Satz anzufügen: „Dies gilt insbesondere auch, wenn der Wasserstoff zuvor in ein Erdgasnetz eingespeist wurde und anschließend bilanziell entnommen wird.“ Und der Artikel 1 (§ 6 Absatz 1 Nummer 10 HkNRG) solle gestrichen werden. Die vorgesehene Regelung stehe im Widerspruch zur Systematik des Gebäude-Energie-Gesetzes, meint der Bundesrat. Die Regierung sagte zu, die Streichung zu prüfen.

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