11.11.2022 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 653/2022

Etat 2023: Bürgergeld sorgt für kräftigen Aufwuchs

Berlin: (hib/HAU) Den höchsten Nachschlag aller Resorts im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 verzeichnet der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 166,23 Milliarden Euro, und damit 2,9 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung (20/3100) ursprünglich vorgesehen, umfasst der Einzelplan 11 (Soll 2022: 161,1 Milliarden Euro) nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss. Allein für das geplante Bürgergeld sind zusätzliche 2,43 Milliarden Euro vorgesehen. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre belaufen sich im Einzelplan 11 auf 7,38 Milliarden Euro.

Wesentliche Änderungen gehen auf angepasste Ansätze für Sozial- und Rentenleistungen zurück. Mit 10,4 Milliarden Euro soll die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung um 400 Millionen Euro höher ausfallen als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 9,8 Milliarden Euro). Die Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind nunmehr mit 5,25 Milliarden Euro um 200 Millionen Euro höher veranschlagt (Soll 2022: 5,1 Milliarden Euro). Die Ausgaben für Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld werden nun mit 23,76 Milliarden Euro taxiert, das sind rund 2,43 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf (Soll 2022: 21,09 Milliarden Euro). Diese Anpassungen werden mit der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung sowie gesetzlichen Änderungen wie der geplanten Einführung des Bürgergelds begründet.

Mit 8,75 Milliarden Euro um 300 Millionen Euro höhere Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf sind im kommenden Jahr unter anderem für Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingeplant (Soll 2022: 8,35 Milliarden Euro). Geringer ausfallen sollen die Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung. Insgesamt sind in den drei Titeln 489,12 Millionen Euro geringere Ausgaben geplant. Die Gesamtausgaben für die drei Zuschusstitel betragen damit 84,15 Milliarden Euro (Soll 2022: 81,02 Milliarden Euro). Die Absenkung erfolgt laut Bundesfinanzministerium auf Grundlage der Rentenschätzung vom Oktober 2022.

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: : https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-917188

Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für das Jahr 2023 Ausgaben in Höhe von 476,29 Euro vor. Das sind 31,1 Milliarden Euro mehr als von der Bundesregierung geplant (Soll 2022: 495,79 Milliarden). Über den Haushalt für 2023 wird der Bundestag vom 22. November bis 25. November abschließend beraten.

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