Grundvoraussetzung für Aufhebung der Russland-Sanktionen
Berlin: (hib/AHE) Grundvoraussetzung für eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland ist aus Sicht der Bundesregierung, „dass Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine vollständig beendet und die territoriale Integrität der Ukraine wiederhergestellt wird“. Das geht aus der Antwort (20/4260) auf eine Kleine Anfrage (29/3883) der Fraktion Die Linke hervor „zur Erfolgskontrolle der Sanktionen gegen Russland“ hervor. Über weitere Voraussetzungen werde im Kreis der EU-Mitgliedstaaten zu beraten sein.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die „präzedenzlosen Sanktionen“ ihre Wirkung entfalten, deren Ziel es sei, Russland hohe wirtschaftliche Kosten für seinen den Angriffskrieg gegen die Ukraine aufzuerlegen und die technologischen und finanziellen Ressourcen des Landes für die Fortsetzung dieses Krieges zu beschneiden.
Die russische Wirtschaft sei in eine Phase der Rezession eingetreten und müsse auch einen langfristigen Rückgang des Produktionspotenzials hinnehmen. Die Importe sanktionierter Güter seien seit Inkrafttreten der Sanktionen stark eingebrochen. Dies führe zu erheblichen Rückgängen der Produktion im russischen verarbeitenden Gewerbe, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in von den Sanktionen betroffenen Bereichen. „Die Fähigkeit Russlands, für die Fortsetzung seines völkerrechtwidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine benötigte Güter zu produzieren, ist erheblich geschwächt“, schreibt die Bundesregierung.
Im Bereich der Staatsfinanzen habe Russland zwar in den ersten Monaten nach Kriegsbeginn von steigenden Preisen für ihre Hauptexportgüter Öl und Gas profitiert. Auch hier habe sich das Bild mittlerweile aber deutlich eingetrübt. „Seit Sommer 2022 und somit bereits vor dem Inkrafttreten des EU-Importverbots für russisches Rohöl und russische Ölprodukte sinken die russischen Einnahmen aus Ölexporten und der Staatshaushalt befindet sich im Defizit. Das russische Finanzministerium rechnet aufgrund sinkender Einnahmen aus dem Rohstoffexport sowie steigender Ausgaben unter anderem für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auch für die kommenden Haushaltsjahre mit einem Haushaltsdefizit“, heißt es in der Antwort. Gleichzeitig sei die Fähigkeit des russischen Staates, sich an internationalen Kapitalmärkten zu finanzieren, erheblich beeinträchtigt. Auch die Leistungsfähigkeit der russischen Rüstungsindustrie werde durch die Sanktionen reduziert.