Gesundheitsausschuss billigt Krankenhauspflegegesetz
Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876) sollen durch den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Ferner enthält die umfangreiche Vorlage zahlreiche weitere Regelungen, etwa zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Der Ausschuss nahm am Mittwoch 32 Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP an. Für den geänderten Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, Union und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor in Anlehnung an die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.
Verzichtet wird nach den Beratungen auf einen Passus, wonach Krankenhäuser, die bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügen, von der Anwendung der PPR 2.0 absehen können. Diese Regelung wird gestrichen, um eine bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Bemessungsverfahren sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf enthält nun auch einige neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.
Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle sektorengleiche Vergütung geplant.
Der Gesetzentwurf zielt darüber hinaus darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker zu verbreiten. Dazu werden zahlreiche neue, praxisrelevante Regelungen eingeführt.