01.12.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 718/2022

Abgrenzung gegenüber „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“

Berlin: (hib/STO) Die Abgrenzung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) gegenüber dem Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/4619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4302). Danach sah die Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland von 2011 neben der Gründung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums auch die Einberufung eines Gremiums auf Staatssekretärsebene unter Beteiligung der Länder und der Wirtschaft vor, den „Nationalen Cyber-Sicherheitsrat“. Die Gründung des namensgleichen privaten Vereins sei ein Jahr später im Jahr 2012 erfolgt. „In Folge dieser offensichtlich beabsichtigten Namensgleichheit wurde eine Abgrenzung zum Verein empfohlen“, heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das BMI im Mai 2015 seinen Geschäftsbereich aufgefordert, den Verein nicht zu unterstützen. Der Erlass sei für die Geschäftsbereichsbehörden des BMI weiterhin gültig.

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