Beratungen über geeignete Therapie bei einem Lipödem
Berlin: (hib/PK) Die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über Behandlungsmethoden bei einem Lipödem (Fettverteilungsstörung) sind nach Angaben der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Der G-BA habe im Juli 2017 zunächst entschieden, dass der Nutzen der Liposuktion (Fettabsaugung) nicht hinreichend belegt ist und im Januar 2018 eine Studie dazu beschlossen, heißt es in der Antwort (20/4756) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4469) der Linksfraktion.
An der Studie nähmen Patientinnen teil, bei denen ein Lipödem der Beine im Stadium I, II oder III diagnostiziert wurde und eine konservative Behandlung die Beschwerden nicht ausreichend lindert. Die Studie hat den Angaben zufolge im Februar 2021 begonnen. Nach Abschluss der Erprobungsstudie werde der G-BA die Beratungen fortführen.
Für das Lipödem im fortgeschrittenen Stadium III habe der G-BA im September 2019 beschlossen, die Liposuktion in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen, zunächst befristet bis Ende 2024. Zudem habe der G-BA hinsichtlich der konservativen Behandlungsmöglichkeiten eine Erweiterung der Verordnungsfähigkeit der Manuellen Lymphdrainage (MLD) beim Lipödem durch eine Anpassung der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Danach sei die MLD auch bei einem Lipödem ohne Lymphödem verordnungsfähig.
Damit seien die Voraussetzungen geschaffen, damit die vom G-BA beschlossene Einführung der Liposuktion bei Lipödem Stadium III für die Betroffenen wirksam werden und auch die Erprobungsstudie begonnen werden könne.