15.12.2022 Haushalt — Ausschuss — hib 755/2022

Neue Zuständigkeiten im Bundesbau

Berlin: (hib/SCR) Die Zuständigkeit für den Bundesbau soll neu geregelt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/4284) in geänderter Fassung passierte am Mittwochnachmittag den Haushaltsausschuss. Die abschließende Beratung des Entwurfes ist für Donnerstag vorgesehen. Für die Vorlage stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von Unions- und AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.

Konkret plant die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Zuständigkeit für den Bundesbau der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übertragen. Sie soll sich zur Durchführung ihrer Aufgaben der Bauverwaltungen der Länder sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bedienen. Die BImA soll die Aufgabe mit mehr „Eigenständigkeit und Eigenverantwortung“ wahrnehmen. Dazu soll laut Vorstellung der Bundesregierung die ministerielle Steuerung auf die Rechtsaufsicht beschränkt und der Verwaltungsrat „als Beschlussorgan mit neuen Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet und damit aufgewertet“ werden.

Gegenüber dem Regierungsentwurf konkretisierten die Abgeordneten auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die Aufgaben des Verwaltungsrates und das Vetorecht des Vorsitzenden. Zudem soll das Parlament in Gestalt des Haushalts- und des Bauausschusses bei der Benennung der sachverständigen Mitglieder des Verwaltungsrates einbezogen werden. Ferner ist nunmehr vorgesehen, dass die BImA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch „bau-, wohnungs-, stadtentwicklungspolitische und ökologische Ziele des Bundes zu unterstützen“ hat.

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