15.12.2022
Inneres und Heimat — Antwort — hib 760/2022
Datenübermittlung von Justizvollzugsbehörden an das BfV
Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2018 ist es laut Bundesregierung vereinzelt zur Übermittlung von personenbezogenen Daten von Justizvollzugsbehörden der Länder an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gekommen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/4849) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4635) weiter hervorgeht, übermittelten Justizvollzugsbehörden aus elf Bundesländern personenbezogene Daten an das BfV. Bei diesen Ländern handelte es sich den Angaben zufolge um Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.