11.01.2023 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 18/2023

Union fragt nach Gründen gegen ein E-Label auf Weinflaschen

Berlin: (hib/NKI) Die CDU/CSU-Fraktion fragt die Bundesregierung nach den Gründen, weshalb sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im April 2022 gegen die Einführung eines „Elektronischen-Labels“ auf Verpackungen von Wein und weinhaltigen Getränken ausgesprochen hat. Die Parlamentarier erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage (20/5136) darüber, „auf welcher Datengrundlage sich das federführende BMEL gegen die Einführung eines E-Labels für Wein und weinhaltige Getränke ausgesprochen hat“. Zudem wird danach gefragt, ob die Bundesregierung das E-Label auf Verpackungen oder Etiketten von Lebensmitteln ganz grundsätzlich ablehne oder ob das nur bei der Verwendung auf Verpackungen für Wein und weinhaltigen Getränken gelte.

Hintergrund sei eine EU-Verordnung, wonach ab Dezember 2023 auf allen Verpackungen oder Etiketten von Weinen und weinhaltigen Getränken neben den bisher obligatorischen Angaben, wie beispielsweise den Allergenen, auch Nährwerte und ein Zutatenverzeichnis verpflichtend angegeben werden sollen. Demnach sollen Erzeuger aus drei Möglichkeiten hinsichtlich der Form, in der sie den Verbrauchern die zukünftig obligatorischen Angaben anbieten, wählen können. So können die Zutatenliste wie den Brennwert auf das Etikett gedruckt werden oder einen QR-Code auf das Etikett anbringen, der auf ihr firmeneigenes „E-Label“-System auf einer Homepage verweist oder einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf eine gemeinsame „E-Label“-Plattform führt, der sie sich angeschlossen haben. .

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