Zentrales Register des Bundes für Sportführerscheine
Berlin: (hib/AW) Sportbootführerscheine sollen zukünftig zentral in einem Register des Bundes erfasst und gespeichert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (20/5163) verabschiedete der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung. Lediglich die AfD-Fraktion stimmte gegen die Gesetzesvorlage. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen. Zudem sieht die Gesetzesnovelle Änderungen bei den medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen im Seearbeitsgesetz vor.
Bislang wurden die Sportbootführerscheine vom Deutschen Motoryachtverband und dem Deutschen Segler-Verband registriert, deren Prüfungsausschüsse auch die Prüfungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine abnehmen. Bis Ende des Jahres sollen sie das von ihnen gemeinsam verwaltete Verzeichnis der Inhaber einer Fahrerlaubnis für die Sportschifffahrt an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die zum Ressort des Bundesverkehrsministeriums gehört, übergeben.
Gemäß einer Prüfbitte des Bundesrates nahm der Verkehrsausschuss zudem eine Änderung am ursprünglichen Gesetzentwurf vor. So sollen in der Binnenschifffahrt analog zum Straßenverkehr Blutproben bei Fahren unter Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten auch ohne richterliche Anordnung vorgenommen werden können, Den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedete der Ausschuss gegen das Votum der AfD-Fraktion.