07.03.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 172/2023

ILO-Beiträge versehentlich als Pflichtleistungen aufgeführt

Berlin: (hib/DES) Dass bestimmte Beiträge zur Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bis 2019 fälschlicherweise im Haushaltsplan als „Pflichtleistungen“ aufgeführt wurden, ist einem redaktionellen Versehen geschuldet. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5751) auf eine Kleine Anfrage (20/5502) der AfD-Fraktion. Konkret fragte die Fraktion nach der „Social-Protection-Floor-Initiative“ (ab 2013) und des „Vision-Zero-Fonds“ (ab 2016), die beide bis 2019 nicht als freiwillige, sondern als Pflichtleistungen ausgewiesen worden seien.

Außerdem sind laut Antwort unter anderem von 2008 bis 2010 die „jährlichen, besonderen, freiwilligen Leistungen“ für die Projekte zur Verbesserung der Ausbildung im Finanzmanagement von sozialen Sicherungssystemen in Afrika, zur Ausdehnung des Sozialschutzes für afrikanische Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien sowie zur Mikrofinanzierung im Dienste menschenwürdiger Arbeit versehentlich als sogenannte Pflichtleistung erfasst worden.

Die Bundesregierung sehe keine Verletzung der „Haushaltswahrheit“ und „Haushaltsklarheit“ gegeben, da die Mittel in den Jahren im Haushaltsplan aufgeführt worden seien, in denen sie auch verwendet wurden. Zusätzlich sei es ersichtlich gewesen, für welche Zwecke die Ausgaben veranschlagt worden seien.

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