13.03.2023 Finanzen — Antwort — hib 178/2023

Überwachung des illegalen Hawala-Bankings

Berlin: (hib/HLE) Die für die Geldwäschebekämpfung zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls verfügt über keine spezifische Mitarbeiterstelle, die sich ausschließlich mit der Thematik informelle Finanzsysteme wie dem Hawala-Banking befasst. Die zuständigen Organisationseinheiten der FIU, die sich auch mit der Bewertung von Informationen und Sachverhalten mit Bezug zur informellen Finanztransfersystemen befassen, verfügten über 74 Stellen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/5881) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5695). Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seien mit der Verfolgung unerlaubter Finanztransfergeschäfte vier Beschäftigte betraut, die aber auch andere Aufgaben hätten.

Das Hawala-System funktioniert nach Angaben der Bundesregierung so, dass für den Transfer der bei einem Havaladar eingezahlten Gelder kein Bargeld physisch bewegt werden müsse. Die Auszahlung im Zielland erfolge aus den bei den dort ansässigen Havaladaren vorhandenen Bargeldvorräten. Zu weiteren Fragen der Abgeordneten verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16621. Seitdem hätten sich keine Änderungen ergeben. In der Antwort waren Finanztransfersysteme wie Hawala als in Deutschland illegal bezeichnet worden. Hawala und vergleichbare Systeme würden überwiegend in bargeldaffinen Deliktsbereichen wie zum Beispiel der Betäubungsmittel- und Waffenkriminalität sowie des Menschenhandels eine Rolle spielen. Auch Unterstützer und Mitglieder von Terrororganisationen würden informelle Finanztransfersysteme wie das Hawala-Banking nutzen.

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