15.03.2023 Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Gesetzentwurf — hib 184/2023

Union für eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen

Berlin: (hib/VOM) Fraktionen sollen künftig eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit betreiben können, deren Informationsgegenstände über die rein innerparlamentarischen Aktivitäten hinausgehen dürfen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (20/5988) ab, durch den das Abgeordnetengesetz geändert werden soll. Der Entwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden.

Konkret soll der Paragraf 55 des Abgeordnetengesetzes um den Satz ergänzt werden: „Zu den Aufgaben von Fraktionen und ihren Mitgliedern gehört eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit.“ Dies würde es den Fraktionen nach Ansicht der Unionsfraktion ermöglichen, die Öffentlichkeit „medienübergreifend und zeitgemäß“ über ihre Tätigkeiten zu informieren und so die Funktion auszuüben, „die den Fraktionen von Verfassungs wegen zugewiesen ist“. Diese gesetzliche Klarstellung würde es laut Gesetzentwurf erlauben, dafür auch die Sozialen Medien zu nutzen.

Eine „umfassende und grenzenlose Öffentlichkeitsarbeit“ soll es nach dem Willen der Abgeordneten aber nicht geben. Die Grenze zur unzulässigen Verwendung der Fraktionsmittel für Parteiaufgaben müsse weiterhin beachtet werden. „Wo diese Grenze konkret verläuft, wird in den noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen festzulegen sein“, heißt es in dem Entwurf. Ziel sei es, den Fraktionen einen sicheren und verlässlichen Anwendungsrahmen zu geben und so für Chancen- und Wettbewerbsgleichheit zwischen den Fraktionen zu sorgen.

Die Unionsfraktion wendet sich damit gegen die vom Bundesrechnungshof vertretene Position, dass die Aufgaben der Fraktionen auf die innerparlamentarischen Wahl-, Artikulations- und Initiativrechte beschränkt seien. Diese Auslegung greife zu kurz und würde aus ihrer Sicht dazu führen, „dass Fraktionen keine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit mehr betreiben könnten und ihre Kanäle im Bereich der Sozialen Medien weitestgehend einstellen müssten“. Der vom Bundesrechnungshof angelegte Maßstab würde zu einer „weitestgehenden Entpolitisierung“ der Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen führen, heißt es weiter.

Zur Aufgabe der Fraktionen gehöre vor allem, gemeinsame Positionen zu formulieren, die politische Meinungsbildung zu beeinflussen und Mehrheiten im Parlament sicherzustellen. Die Fraktionen seien Bindeglied zwischen Bundestag und Partei, sie machten die Sacharbeit der politischen Parteien erst sicherbar. Ohne sie würden viele politische Ideen der Parteien nie „das Licht der Welt erblicken“ und zum Gegenstand öffentlicher Debatten werden, schreiben die Abgeordneten.

Die Fraktion betont darüber hinaus, dass ein gesetzliches Instrumentarium geschaffen werden müsse, um Verstöße gegen die Zweckbindung der Fraktionsmittel zu sanktionieren, etwa indem zweckwidrig verwendete Fraktionsmittel zurückgefordert werden können. Diese Sanktionsregelung solle jedoch einem separaten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleiben. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gehe es zunächst darum, für Rechtssicherheit zu sorgen.

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