Strukturierte Fonds in der Entwicklungszusammenarbeit
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung setzt im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit auch auf Strukturierte Fonds, mit denen zwischen 2019 und Ende 2021 rund 493 Millionen Euro an Privatkapital von institutionellen Investoren beziehungsweise Marktteilnehmern mobilisiert werden konnten. Das geht aus einer Antwort (20/5938) auf eine Kleine Anfrage (20/5733) der AfD-Fraktion hervor.
Seit 2019 habe sie selbst oder über ihre Durchführungsorganisationen 13 Strukturierte Fonds gegründet, heißt es darin. Diese berichteten „in transparenter Art und Weise und regelmäßig“ in Bezug auf die Verwendung der Mittel an die Kreditanstalt für Wiederaufbau Entwicklungsbank (KfW). Dort existiere ein umfassendes Kontrollsystem, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. Außerdem sähen die Verfahren der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) Mittelverwendungsprüfungen vor.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Finanzintermediäre seien deren Eignung zur Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele sowie der Zielgruppen, finanzielle Nachhaltigkeit beziehungsweise hinreichende Solvenz und die Beachtung der Grundsätze verantwortungsvoller Finanzierung in ihrer Geschäftstätigkeit, betont die Bundesregierung.
Auf die Frage, wie sie Interessenkonflikte zwischen den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit und den Gewinninteressen der Strukturierten Fonds vermeide, antwortet die Bundesregierung, die Ziele würden in der Anlagestrategie der Fonds reflektiert. Diese gebe wiederum die Richtschnur für die gesamte Investitionstätigkeit des Fonds vor. Die Renditeziele des Fonds ordneten sich den entwicklungspolitischen Zielen unter beziehungsweise seien mit letzteren kompatibel.